Neue Studienordnung 2026

Neue Studien- und Prüfungsordnung 2026 – Hinweise zum Übergang #

Zum Wintersemester 2026/27 startet am Geographischen Institut die neue fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium (AMB Nr. 47/2026 vom 4. August 2026). Sie gilt für den Monostudiengang sowie für Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug.

Diese Seite richtet sich an alle, die nach den Ordnungen von 2018 studieren. Die wichtigste Botschaft vorweg: Sie müssen im Grunde nicht aktiv werden.

Das Wichtigste in Kürze #

  • Sie können Ihr Studium regulär nach Ihrer bisherigen Ordnung (2018) zu Ende bringen. Sie müssen nichts beantragen und nichts unterschreiben.
  • Die neue Ordnung wird ab dem Wintersemester 2026/27 schrittweise eingeführt. Die Lehrveranstaltungen der alten Ordnung laufen deshalb nach und nach aus.
  • Fehlt Ihnen noch ein Modul, das so nicht mehr angeboten wird? Kein Problem: Fast alle Module der alten und der neuen Ordnung sind wechselseitig anerkennbar. Welches Modul welches ersetzt, zeigt Ihnen unser Äquivalenztool.
  • Nur an wenigen Stellen ist der Übergang nicht ganz nahtlos. Das betrifft im Kombi die Module F5 und F6 sowie für alle Studierenden die zeitliche Lage der beiden Module Physische Geographie I (F1, B1) und II (F2, B4). Die Details stehen weiter unten.
  • Gute Nachricht zur Hauptexkursion: Sie ist künftig für Sie keine Pflicht mehr und kann durch ein Geländeprojekt ersetzt werden.
  • Ein Wechsel in die neue Ordnung ist nicht zwingend erforderlich, aber freiwillig möglich.

Lohnt es sich zu wechseln? #

Ja, vor allem wenn Sie am Anfang des Studiums sind. Sofern sie das Studium bis zum Stichtag am 30. September 2028 nicht beendet haben, werden Sie in jedem Fall in die neue Ordnung eingeschrieben

Stichtag 30. September 2028. Die Ordnungen von 2018 treten mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft. Wer dann noch studiert, führt sein Studium nach der Ordnung 2026 fort; bereits erbrachte Leistungen werden dabei gemäß § 110 ZSP-HU berücksichtigt. Für alle, die ihr Studium in den nächsten Semestern planmäßig abschließen, ist das ohne Bedeutung.

Wenn Sie sich entscheiden in der alten Ordnung zu bleiben gilt diese für Sie zunächst weiterhin:

  • Monostudiengang: AMB Nr. 56/2018
  • Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug: AMB Nr. 82/2018

Ein Wechsel kann mit dem Formular Erklärung des Wechsels der SPO schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden. Der Wechsel umfasst immer Studien- und Prüfungsordnung zusammen und ist unwiderruflich.

Wie funktioniert die Anerkennung? #

Weil die Lehre schrittweise auf die neue Ordnung umgestellt wird, werden einzelne Veranstaltungen der Ordnung 2018 nicht mehr in gewohnter Form angeboten. Dafür gibt es eine vom Institut beschlossene Äquivalenztabelle: Sie belegen dann einfach das entsprechende Modul der neuen Ordnung, und es wird Ihnen für das fehlende Modul der alten Ordnung angerechnet.

Ein Auszug der wichtigsten Entsprechungen:

Ihr Modul (Mono, 2018)Ihr Modul (Kombi, 2018)Belegen Sie stattdessen (2026)
B1F1.1 / F1.26 bzw. 6K – Physische Geographie II (weitere Hinweise siehe unten)
B2F3.1 / F3.21 bzw. 1K – Humangeographie I
B37M – Statistische Modellierung
B4F2.1 / F2.23 bzw. 3K – Physische Geographie I (weitere Hinweise siehe unten)
B5F4.1 / F4.24 bzw. 4K – Humangeographie II
B65M – Geoinformation und Statistik
B7-2 – Mensch-Umwelt-Systeme
F55K – Regionale Geographie mit Geomedien und Statistik (+ Zusatz, siehe unten)
-F62 – Mensch-Umwelt-Systeme (+ Zusatz, siehe unten)
B8.1F88b – Einführung in die Geofernerkundung
B8.2F88a – Humangeographische Forschungspraxis
B9.1–B9.3F810a bzw. 10b – Vertiefung Human- / Physische Geographie
B10F7HEX – Hauptexkursion oder 9 – Geländeprojekt
B1111 – Geographische Berufspraxis
-GDGD – Grundlagen der Geographiedidaktik
B12F912 bzw. 12K – Abschlussmodul

Die vollständige Tabelle inklusive der Gegenrichtung (Anrechnung bereits erbrachter Leistungen bei einem Wechsel in die Ordnung 2026) finden Sie im Äquivalenztool. Die Anrechnung wird vom Prüfungsausschuss bestätigt; in den hier aufgeführten Standardfällen geschieht das unbürokratisch.

Die vier Besonderheiten im Detail #

1. Modul F5 Regionale Geographie (Kombi-Bachelor) #

Das bisherige Modul F5 bestand aus der VL Einführung in die Geographie und einer thematisch-regionalen Vorlesung mit Seminar. Die „Einführung in die Geographie" gibt es in der neuen Ordnung nicht mehr.

Wenn Sie F5 noch nicht belegt haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Belegen Sie eines der beiden angebotenen Module zur (Thematisch-)regionalen Geographie: Vorlesungsverzeichnis WS 2026/27 Modul F5.
  2. Belegen Sie zusätzlich die Methoden-Vorlesung aus Modul 2 („Geographisch wissenschaftliches Arbeiten – Einführung in grundlegende Methoden und Arbeitsweisen der Geographie"). Sie tritt an die Stelle der alten Einführungsvorlesung.

Damit ist F5 vollständig abgedeckt.

2. Modul F6 – Mensch-Umwelt-Systeme und Geoinformationsverarbeitung (Kombi-Bachelor) #

Im Winter 2026/27 wird das Modul F6 nach alter Ordnung noch letztmalig angeboten: Modul F6 (Agnes)

Zukünftig tritt an die Stelle von F6 Modul 2 „Mensch-Umwelt-Systeme" der neuen Ordnung. Modul 2 enthält allerdings keinen geoinformatorischen Bestandteil mehr.

3. Phasenverschiebung: Physische Geographie I und II #

Die Inhalte der beiden physisch-geographischen Grundlagenmodule wurden neu zugeschnitten – und liegen dadurch in einem anderen Semester als bisher.

Was das praktisch heißt: Ein Teil der Inhalte wandert vom Sommer- in das Wintersemester und umgekehrt. Die bislang im Modul Physische Geo I im WiSe vermittelten Inhalte finden sich nun mehrheitlich im Modul 6 (Phys. Geo II, Angebot im SoSe), während die nach alter Ordnung im Modul Physische Geo II im SoSe vermittelten Inhalte nach neuer Ordnung mehrheitlich nun im Wintersemester (Physische Geographie I) vermittelt werden. Dementsprechend sieht die Äquivalenzregelung die Anerkennung des Moduls Physische Geographie II nach der neuen SPO als Physische Geographie I nach der alten SPO vor - und umgekehrt. Aber Achtung: Inhaltlich sind die Module nicht deckungsgleich - s. nachfolgende Tabelle:

InhaltOrdnung 2018Ordnung 2026
KlimageographieB1 / F1 – „Physische Geographie I", 1. Semester (Wintersemester)6 / 6K – „Physische Geographie II", 2. Semester (Sommersemester)
GeomorphologieB1 / F1 – „Physische Geographie I", 1. Semester (Wintersemester)3 / 3K – „Physische Geographie I", 1. Semester (Wintersemester)
BodengeographieB4 / F2 – „Physische Geographie II", 2. Semester (Sommersemester)3 / 3K – „Physische Geographie I", 1. Semester (Wintersemester)
HydrologieB4 / F2 – „Physische Geographie II", 2. Semester (Sommersemester)3 / 3K – „Physische Geographie I", 1. Semester (Wintersemester)
BiogeographieB4 / F2 – „Physische Geographie II", 2. Semester (Sommersemester)6 / 6K – „Physische Geographie II", 2. Semester (Sommersemester)

Wenn Ihnen eines dieser Module noch fehlt, kann es sein, dass Sie ein Semester länger darauf warten müssen als nach dem alten Verlaufsplan gedacht – oder dass Sie es umgekehrt früher belegen können als erwartet. Bitte orientieren Sie sich bei der Belegung an den Inhalten, nicht an der römischen Ziffer im Modulnamen. Im Zweifel: kurz in der Studienfachberatung nachfragen.

Eine praktische Konsequenz: Wenn Sie bei den Pflichtmodulen der physischen Geographie ein Modul aus der Ordnung 2018 und ein Modul aus der Ordnung 2026 kombinieren, werden ihnen bestimmte inhaltliche Komponenten fehlen. Sie können diese Komponenten dann zusätzlich freiwillig belegen.

4. Hauptexkursion: neue, kulantere Regelung #

Bisher war die Hauptexkursion (B10 bzw. F7) ein Pflichtmodul. In der Ordnung 2026 gehört sie zum fachlichen Wahlpflichtbereich. Die HEX ist keine Pflicht mehr und kann durch das Modul 9 „Geländeprojekt" ersetzt werden.

Davon profitieren auch Studierende der Ordnung 2018: Wenn Ihnen B10 bzw. F7 noch fehlt, können Sie es wahlweise durch eine Hauptexkursion oder durch ein Geländeprojekt erfüllen. Das entlastet insbesondere alle, für die eine mehrtägige Exkursion aus finanziellen, gesundheitlichen oder familiären Gründen schwierig ist.

Äquivalenztool und Äquivalenztabelle #

Für Ihre persönliche Planung haben wir ein interaktives Werkzeug gebaut. Sie wählen Ihren Studiengang und Ihre bereits abgeschlossenen Module aus und sehen, welche Module Ihnen noch fehlen – sowohl für den Verbleib in der Ordnung 2018 als auch für den Fall eines Wechsels in die Ordnung 2026.

👉 Zum Übergangs- und Äquivalenztool

Das Tool ist eine Planungshilfe ohne Rechtsverbindlichkeit. Verbindlich sind die Ordnungen im Amtlichen Mitteilungsblatt und die Entscheidungen des Prüfungsausschusses.

Beratung #

Sie sind unsicher, was für Sie gilt? Fragen Sie – das ist genau der richtige Zeitpunkt dafür:

Rechtsgrundlagen #

  • Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Geographie, AMB Nr. 47/2026 vom 4. August 2026
  • Studien- und Prüfungsordnung Monostudiengang Geographie, AMB Nr. 56/2018, zuletzt geändert durch AMB Nr. 26/2020
  • Studien- und Prüfungsordnung Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug, AMB Nr. 82/2018, zuletzt geändert durch AMB Nr. 70/2019
  • Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU)